Damit wird die zweite Stufe einer Empfehlung umgesetzt, die bereits im Herbst 2016 gegolten hat.

Leonberg - Mehr bezahlen müssen die Eltern vom 1. September diesen Jahres an für die Betreuung ihres Nachwuchses im Kindergarten, in der Krippe, im Hort, in der verlässlichen Grundschule und in der Ganztagsgrundschule. Das hat der zuständige Sozialausschuss jüngst als Empfehlung für den Gemeinderat beschlossen, der am morgigen Dienstag tagt.

 

Dass mit weiter steigenden Gebühren von diesem Herbst an zu rechnen ist, hat sich schon vor einem Jahr abgezeichnet, als in einer ersten Stufe höhere Elternbeiträge ab dem 1. September 2016 beschlossen wurden. Vorausgegangen war, dass die Liga der freien Wohlfahrtsverbände sowie der Gemeinde- und Städtetag Baden-Württemberg gemeinsam empfohlen hatten, die Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2016/2017 sowie 2017/2018 anzuheben.

Ein Fünftel der Betriebsausgaben sollen durch Beiträge abgedeckt werden

Das Argument für die Anhebung der Gebühren ist unverändert: Landesweit wird angestrebt, dass etwa 20 Prozent der Betriebssausgaben für die Kinderbetreuung durch die Elternbeiträge abgedeckt werden sollen. Allerdings orientiert sich die neue Empfehlung an den Tarifsteigerungen bei den Löhnen im Sozial- und Erziehungsdienst. Also wird mit den neuen Gebühren keine grundsätzliche Erhöhung des Deckungsgrades erreicht.

„Was wir jetzt verlangen, ist keine geringe Erhöhung der Gebühren“, sagte der Erste Bürgermeister Ulrich Vonderheid in seiner Funktion als Finanz- und Sozialbürgermeister. „Allerdings ist die Betreuung der Kinder auch teurer geworden durch die gestiegenen Gehälter und die stets wachsenden Standards in den Einrichtungen“, meinte Ulrich Vonderheid.

Früher ist die Stadt ein anderes Prozedere gefahren: Die Gebühren wurden über einen Zeitraum von mehreren Jahren stabil gehalten – wurden sie erhöht, dann war die Gebührensteigerung erheblich. Nachdem es reichlich Unmut in der Elternschaft gegeben hatte, wurde das geändert. Moniert wurde, dass einige Eltern über mehrere Jahre einen kleineren Betrag bezahlt haben, während andere bei einer Gebührenerhöhung dann besonders heftig zur Kasse gebeten wurden. Deshalb hat der Gemeinderat 2016 beschlossen, die Erhöhungen zeitnah und gestaffelt vorzunehmen. Bei der Berechnung der Elternbeiträge für den Kindergarten, die Krippe und den Hort wird in Leonberg die sogenannte familienbezogene Sozialstaffelung angewandt. Bei dieser werden alle im selben Haushalt wohnenden Kinder bis zur Vollendung ihres 14. Lebensjahres berücksichtigt. Das hat zur Folge, dass beispielsweise im Regelkindergarten für das erste Kind 111 Euro bezahlt werden, das zweite 84 Euro, das dritte 56 Euro und das vierte Kind 18 Euro.

Ein Kind unter drei Jahren besetzt zwei Plätze

Bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (also durchgehend mehr als sechs Stunden Betreuung am Vormittag) kann laut der Empfehlung der zuständigen Spitzenverbände ein 25-prozentiger Zuschlag auf die Regelkindergartengebühr erhoben werden. Dies ist in Leonberg seit der Einführung dieser Betreuungsform gang und gäbe.

Auf eine höhere Gebühr einstellen müssen sich auch Eltern, die ihr zweijähriges Kind im Kindergarten einschreiben, was möglich ist. In diesen altergemischten Gruppen muss gegenüber der Regelgruppe für jedes Kind unter drei Jahren ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben – also besetzt ein Kind praktisch zwei Plätze. Auch hier empfehlen die zuständigen Spitzenverbände einen Zuschlag, in diesem Fall sogar von 100 Prozent auf den Beitrag für die Regelgruppe. Das heißt, dass für ein zweijähriges Kind im Regelkindergarten nicht 111, sondern 222 Euro bezahlt werden müssen. Dieses Modell wird in Leonberg seit 2010 umgesetzt.