Die Stadt erwirbt ein Grundstück in Häugern Nord – nachdem es bereits verkauft worden ist.

Weil der Stadt - Das Gebiet „Häugern Nord“ in Weil der Stadt soll bald ein Wohngebiet werden. Aus diesem Grund hat die Verwaltung entschieden, dort ein Grundstück zu kaufen. Das Außergewöhnliche daran: Die Eigentümerin hat die etwa 3000 Quadratmeter große Fläche eigentlich gerade an jemand anderen verkauft. Die Stadt macht nun von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch. Das erlaubt einer Kommune in bestimmten Fällen, bestehende Kaufverträge außer Kraft zu setzen und das betreffende Grundstück selbst zu kaufen. Der Weiler Gemeinderat hat dazu am Mittwoch mehrheitlich seine Zustimmung erteilt. Mit dem Beschluss kommt automatisch ein neuer Kaufvertrag zustande.

 

Grundsätzlich überprüfe das Bauamt bei allen neuen Kaufverträgen in ganz Weil der Stadt, ob ein Vorkaufsrecht besteht, erklärte Christopher Wetzel vom Stadtbauamt dem Gemeinderat. Ist das der Fall, muss die Stadt entscheiden, ob sie davon Gebrauch machen will oder nicht. In diesem Fall liegt eines vor: Häugern Nord bildet eine Wohnbaufläche, im März 2017 beschloss der Gemeinderat, einen entsprechenden Bebauungsplan aufzustellen. Damit sind die Voraussetzungen erfüllt. „Die Verwaltung würde deshalb empfehlen, das Grundstück zu kaufen“, so Wetzel. Denn es passe genau zu den Plänen, die Weil der Stadt für das Gebiet verfolge. Erste Flächen hat die Stadt dort auch bereits erworben. „Wenn uns das Grundstück angeboten worden wäre, hätten wir es direkt gekauft“, sagte der Bürgermeister Thilo Schreiber. Da das nicht der Fall war, müsse die Stadt nun auf das Vorkaufsrecht zurückgreifen.

Neuer Vertrag zu gleichen Konditionen

Die Frage kam auf, ob die Betreffenden sich gegen diese Entscheidung wehren könnten. Grundsätzlich könne man gegen jeden Verwaltungsakt Widerspruch erheben, erklärte Wetzel. „Ich denke aber nicht, dass das passiert“, sagte Schreiber.

Wesentlich beim Vorkaufsrecht ist, dass der neue Kaufvertrag zu gleichen Konditionen geschlossen wird. „Der Käufer ist natürlich enttäuscht“, sagte die Erste Beigeordnete, Susanne Widmaier. „Aber für die Verkäuferin entsteht kein Nachteil.“ Das Grundstück sollte zu 125 Euro pro Quadratmeter verkauft werden, diesen Preis wird auch die Stadt bezahlen. „Das ist genau der Verkehrswert“, so Schreiber. Somit ergebe sich auch kein Konfliktpotenzial für Verhandlungen mit anderen Eigentümern.