Nach einer Gewässerschau der Stadt müssen mehr als 50 Anrainer die Ufer der Glems in Ordnung bringen.

Leonberg - Post von der Stadt wird in den nächsten Tagen der eine oder andere Glems-Anrainer bekommen. Darin wird er aufgefordert, alles zurückzubauen, was er so im Laufe der Jahre am Ufer aufgestellt hat und was nicht genehmigt war oder auch illegal errichtet wurde.

 

„Wir treten jetzt nicht an, Bürgern lieb Gewonnenes zu verbieten, sondern setzen eine Vorschrift des baden-württembergische Wassergesetzes um“, sagt Manfred Schmickl, der Leiter der Stadtentwässerung. Das verpflichtet die Kommunen, alle fünf Jahre eine sogenannte Gewässerschau vorzunehmen. „Ziel der Vorschrift ist der Hochwasserschutz und der Gewässerschutz, also der Naturschutz allgemein“, erläutert Michael Kübler. Er ist beim städtischen Planungsamt für die Belange des Umweltschutzes zuständig.

Bei der Gewässerschau wird das Ufer sowie das für den Hochwasser- und Umweltschutz notwendige Umfeld gesichtet. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen, damit diese beseitigt werden. Weil die Glems ein Gewässer zweiter Ordnung ist, ist die Kommune für den Unterhalt zuständig. Bei Neckar oder Würm als Gewässer erster Ordnung ist das Land zuständig.

Es gilt, Hochwasserrisiken zu verringern

„Wir ermitteln mögliche negative Auswirkungen und beseitigen sie, bevor sie Probleme verursachen – solche Prävention ist nicht immer beliebt“, weiß Schmickl. „Es geht auch darum, Hochwasserrisiken sowohl für die Anwohner vor Ort als auch für die Gemeinden im weiteren Verlauf des Flusses zu verringern und zu vermeiden“, sagt Kübler. Nicht zuletzt gehe es darum, alles zu beseitigen, was die ökologischen Funktionen der Glems beeinträchtige.

Entstehen Schäden, dann werde die Staatsanwaltschaft aktiv und der Tatbestand der Gewässerverunreinigung werde sogar mit Haft bestraft, sagt Schmickl. Die Rechtslage sei klar: Zum Gewässer müssen abgelagertes Material oder Bauten jedweder Art außerhalb des Ortes zehn Meter Abstand halten, innerorts reichen fünf Meter. Es ist verboten, Wasser aus der Glems zu entnehmen, um den Garten zu bewässern. Einleitungen in den Fluss sind genehmigungspflichtig. „Natürlich sagt niemand etwas, wenn die Anwohner eine Kanne voll Wasser nehmen, aber Motorpumpen sind tabu“, bringt es Schmickl auf den Punkt.

Anwohner müssen die Missstände beseitigen

Im Winter hat das Nürtinger „Büro am Fluss“ (das heißt wirklich so) entlang der Glems 95 augenscheinliche Probleme dokumentiert. Diese wurden nun von Mitarbeitern des Landratsamts und der Stadt begutachtet, bewertet und 52 als Problemfälle eingestuft, wo gehandelt werden muss: nicht fachgerechte Uferbebauung, direkt am Fluss gelagerte Komposthaufen, Holzstapel oder wassergefährdende Stoffe, Wasserpumpen bis hin zu Hochsitzen direkt über der Glems. Vereinzelt wurden auch baurechtliche Verstöße gefunden.

Jetzt werden die Anwohner schriftlich aufgefordert, die Missstände zu beseitigen. Ein Bußgeld fällt nicht an. Nach der gesetzten Frist kontrolliert das Landratsamt, ob der Aufforderung nachgekommen wurde, und wird bei Zuwiderhandlungen aktiv.

Die nächsten Ziele von Gewässerschauen auf Leonberger Gemarkung sind der Fockenbach (Gebersheim), der Eisengriffgraben und der Wasserbach (Silberberg) sowie der Maisgraben (Warmbronn).