Bei Gemeinderatssitzungen sollen Fotos, Videos und Sprachaufzeichnungen verboten werden. Die Verwaltung beantragt eine Ergänzung der Geschäftsordnung. 

Gerlingen - Bitte schalten Sie jetzt Ihre Handys ab.“ Dieser Satz oder ein ähnlicher soll künftig vor Beginn der Gemeinderatssitzungen in Gerlingen auf der Präsentationswand erscheinen. Denn die Stadtverwaltung will „Bild- und Tonaufzeichnungen während der Sitzung“ künftig nicht mehr zulassen. Es gehe nicht darum, die Presseberichterstattung zu erschweren, sagte der Bürgermeister Georg Brenner (parteilos). Sondern darum, heimliche Aufnahmen mit dem Handy zu verhindern. Mit dem Smartphone könne man aufzeichnen, ohne dass dies bemerkt werde.

 

Im Finanz- und Verwaltungsausschuss wurde am Mittwoch der Antrag der Verwaltung beraten. Anlass sei die aktuelle technische Entwicklung, so der Bürgermeister: Das Smartphone ersetze den Notizblock, diene aber auch als Multiplikator. Man könne kaum eingrenzen, wo Aufzeichnungen heutzutage erscheinen. Zulässig seien diese aber nur, so Brenner, „wenn wir es wissen und zustimmen“. Denn es gehe auch um Persönlichkeitsrechte.

Nicht alle Fraktionen dafür

Nicht alle Fraktionen unterstützen die Rathausspitze. Petra Bischoff (Freie Wähler) begrüßt eine Regelung sehr: „Es gehört sich, dass man fragt“ – obwohl jeder in der Sitzung zu dem stehe, was er sage. Man müsse aber daran denken, dass man aus Aufzeichnungen „alles mögliche basteln“ könne. Gabriele Badenhausen (CDU) sieht in dem angestrebten Handyverbot „eine Art von Datenschutz“. Ihr Fraktionskollege Gunther Stirner-Sinn meinte, es habe keiner etwas gegen Aufzeichnungen. „Wir wollen aber vorher gefragt werden, es einfach zu machen ist eine Unart.“

Robin Kruck von den Jungen Gerlingern berichtete von der „nicht einheitlichen Meinung“ innerhalb seiner Fraktion. Er persönlich sehe das Aufzeichnungsverbot nicht kritisch. „Wir sind in öffentlicher Funktion hier und vertreten unsere Wählerschaft.“ Dieselbe Meinung vertreten laut Ewald Bischoff die Grünen. Sitzungen des Land- und des Bundestages würden übertragen. „Wir müssen nicht befürchten, in der Heute-Show aufzutauchen“, so Bischoff. Brigitte Fink (SPD) plädierte dafür, „die Kirche im Dorf zu lassen“.

Brenner betonte, Ausnahmen könnten jederzeit zugelassen werden, auch für Pressefotografen: „Es ist kein Problem, wenn wir es wissen und vorher gefragt werden. Es geht um das, was heimlich gemacht wird.“ Schließlich stimmten Robin Kruck und Ewald Bischoff gegen den Antrag, der Gemeinderat entscheidet am 28. Februar.

Sorgfältiges Beobachten

In Gerlingens Nachbarkommunen gibt es keine entsprechenden Regelungen. Laut der Kommentierung zur baden-württembergischen Gemeindeordnung seien Aufzeichnungen ohnehin nicht erlaubt, so ein Ditzinger Rathaussprecher. In Korntal-Münchingen, so Benita Röser, behalte sich der Bürgermeister vor, Aufnahmen zu untersagen, wenn diese die Sitzung störten. „Wir werden sorgfältig beobachten, wie andere Kommunen mit dem Thema umgehen.“ In Hemmingen, so der Bürgermeister Thomas Schäfer, gibt es ebenfalls kein Videoverbot. In öffentlichen Sitzungen sehe er das Thema Aufzeichnung „schmerzfrei“, so Schäfer, „wenn nicht einer ständig mit der Videokamera herumläuft“. Er selbst habe als Sitzungsteilnehmer auch schon Präsentationen abfotografiert.

Aus der Gemeindeordnung ergebe sich, so eine Sprecherin des Ludwigsburger Landratsamtes, „dass eine Gemeinde nicht verpflichtet ist, Aufnahmen zuzulassen“. Ein Gemeinderat könne sie verbieten, gesetzliche Grundlagen ergäben sich aus dem Datenschutz und dem grundgesetzlichen Recht am eigenen Wort und Bild.

Laut dem Regierungspräsidium Stuttgart hat ein Gemeinderatsmitglied das Recht auf freie Rede. Dies könne durch Aufzeichnungen empfindlich beeinträchtigt werden. „Eine von psychologischen Hemmnissen möglichst unbeeinträchtigte Atmosphäre gehört jedoch zu den notwendigen Voraussetzungen einer geordneten Sitzung.“ Wenn aufgezeichnet werde, müssten alle Anwesenden zustimmen.