Staatsanwaltschaft hält den ehemaligen Feuerwehrmann für den Täter.

Rutesheim - Die Stimme der Staatsanwältin im Saal sechs des Stuttgarter Landgerichts ist eher sanft und alles andere als raumfüllend. Doch für den angeklagten 36-Jährigen aus Rutesheim muss jeder Satz wie ein Hammerschlag wirken. Die meiste Zeit während des Schlussplädoyers der Anklagevertreterin schaut das ehemalige Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr aus Rutesheim zu Boden, in regelmäßigen Abständen blickt er mit gesenktem Kopf zur Staatsanwältin auf. Auch als diese am Ende eine Haftstrafe von zwölf Jahren für seine Taten fordert, zeigt der 36-Jährige keine andere sichtbare Regung – doch tief in ihm dürfte diese Forderung für einen großen Schrecken gesorgt haben.

 

Die Ehefrau gilt als glaubwürdig

Die Staatsanwältin sah nach den Aussagen der Zeugen und Sachverständigen die Vorwürfe aus der Anklageschrift als erwiesen an. So soll der 36-Jährige für insgesamt fünf Brandstiftungen verantwortlich sein. Am schwersten wiegt der Vorwurf, der Angeklagte habe im Januar vergangenen Jahres im Lagerraum eines Wohnhauses in der Pforzheimer Straße ein Feuer gelegt, das sich zu einem Vollbrand ausgeweitet hat und vier Bewohner in Lebensgefahr gebracht haben soll. „Der Angeklagte hat billigend in Kauf genommen, dass hier Menschen zu Tode kommen“, sagte die Staatsanwältin. Zwei Hausbewohnern war durch die Rauchentwicklung im Treppenhaus der Fluchtweg abgeschnitten worden, sie mussten über eine Drehleiter gerettet werden und erlitten Rauchvergiftungen. „Eine der geretteten Frauen hat noch heute Panik, wenn sie Blaulicht sieht“, sagte die Staatsanwältin. Wegen dieser Tat ist der 36-Jährige wegen versuchten Mordes angeklagt, weiterhin lauten die Vorwürfe auf Brandstiftung und gefährliche Körperverletzung.

Als erwiesen sah es die Staatsanwältin auch an, dass der Rutesheimer im Abstellraum des inzwischen leer stehenden Hauses wenige Tage später erneut Feuer gelegt haben und einen Schaden von 30 000 Euro verursacht haben soll. Zudem sollen der Brand eines Müllhäuschens im Mai, eines Geräteschuppens im September und einer Scheune im November vergangenen Jahres auf sein Konto gehen. Der Gesamtschaden soll sich dabei auf 200 000 Euro belaufen.

Gestanden hat der 36-Jährige, das Müllhäuschen und den Geräteschuppen angezündet zu haben. „Doch die anderen Taten werden durch die Aussagen seiner Ehefrau bewiesen, auch wenn diese mehr als einen Grund hat, den Angeklagten zu belasten“, erklärte die Staatsanwältin. Die Aussagen der Frau seien aber glaubhaft, da diese Detailwissen von den Bränden gehabt habe, das nicht in der Presse gestanden sei. „Außerdem hat sie ihren Mann nicht zielgerichtet angezeigt, sondern erst im Zusammenhang mit der Vergewaltigung“, führte die Staatsanwältin weiter aus. Der Vorwurf des versuchten Mordes sei bestätigt: Zum einen habe der Angeklagte beim Anzünden des Wohnhauses heimtückisch gehandelt, da die Bewohner wehrlos gewesen seien. Zum anderen aus Habgier, weil er die Aufwandsentschädigungen für die Einsätze einstreichen wollte. „Mit 600 Euro sind diese im Jahr 2016 mehr als doppelt so hoch ausgefallen wie im Jahr zuvor“, argumentierte die Staatsanwältin.

Verteidiger bittet um ein mildes Urteil

Der Verteidiger des Angeklagten zielte darauf ab, dass 300 Euro mehr im Jahr wohl kaum als Habgier ausgelegt werden könnten. Zudem habe der 36-Jährige im Herbst 2016 eine besser bezahlte Stelle angenommen, sodass die finanzielle Situation ohnehin nicht mehr so angespannt gewesen sei. Spätestens für den Brandanschlag im November passe das finanzielle Motiv nicht mehr. Der Aussage der Ehefrau dürfe man keine hohe Bedeutung beimessen, da diese sich bei der Polizei mehrfach korrigiert habe. An das Detailwissen hätte sie auch aus Feuerwehrkreisen oder über soziale Netzwerke gelangen können. „Mein Mandant verliert seine Familie und seine Existenz“, bat der Anwalt das Gericht um Milde, ohne auf ein konkretes Strafmaß zu plädieren.

Der Angeklagte blieb in seinem Schlusswort bei seiner Aussage, er sei nur für zwei der angeklagten Taten verantwortlich. „Ich habe zwei Fehler gemacht, die mich mein Leben lang verfolgen werden“, sagte er und bat ebenfalls um ein mildes Urteil.

Wie dieses ausfällt, wollen die Strafrichter am Donnerstag um 11 Uhr verkünden.