Ziel sind weitere Betriebe im Ort: Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung im Breitloh zu.

Wimsheim - Am südlichen Ortsrand, in direkter Nachbarschaft zur Autobahn A 8, will Wimsheim die Ansiedlung von weiterem Gewerbe ermöglichen. Neben den Gebieten Breitloh-West und Breitloh-West II soll auf der anderen Seite der Landesstraße L 1175 Breitloh III entstehen. Immer wieder, so sagte der Bürgermeister Mario Weisbrich vor Kurzem im Gemeinderat, würden Gewerbeflächen in der Gemeinde angefragt. Etwa alle vier bis sechs Wochen sei dies der Fall. Wimsheim verfüge aber über keinerlei gewerblich nutzbare Flächen mehr, die es verkaufen könne.

 

Viele Anfragen nach Gewerbe

„Oft kommen diese Anfragen, vor allem nach kleineren Gewerbeflächen, über die Wirtschaftsförderung des Landratsamtes an die Gemeinde“, sagte der Bürgermeister. „Viele fallen jedoch schon von vornherein raus, weil wir keine ortsdurchgangsfreie Verbindung zur Autobahn haben.“ Das gelte etwa für Speditionen. Je nach Gewerbetyp könne man mit 60 bis 100 neuen Arbeitsplätzen auf einem Hektar Fläche rechnen.

Gemeinderätin Rita Boller (Wimsheim Miteinander) fragte nach, ob die Gemeinde möglichen Interessenten schon Zusagen gemacht habe. Er hatte ein Gespräch mit einem der dortigen Grundstückseigentümer, der im Bereich Breitloh selbst mit einem Gewerbe tätig werden wolle, sagte Weisbrich. Im Gemeinderat entspann sich eine lebhafte Diskussion darüber, welcher Gebietstyp dort möglicherweise ausgewiesen werde, ob Gewerbe-, Industrie- oder eingeschränktes Industriegebiet. Gemeinderat Frank Widmann (Freie Wähler) beruhigte die Gemeinderatskolleginnen und -kollegen mit dem Hinweis darauf, dass doch das Gremium „Herr des Verfahrens“ sei. Und der Bürgermeister ergänzte: „Wir können alle Details bestimmen. Im Bebauungsplan wird von uns festgelegt, welcher Gebietstyp es werden soll.“

Ein Hektar groß

Dieses neue Gewerbegebiet soll etwa einen Hektar groß werden. Dafür will die Gemeinde noch private Grundstücke aufkaufen. Allerdings bestehe für diese Freiflächen keine Verkaufsbereitschaft, so hätten Nachfragen durch die Verwaltung ergeben. Zwar sieht der bis zum Jahr 2025 fortgeschriebene Flächennutzungsplan dort Gewerbe vor, die Gemeinde hat bisher jedoch keinen Bebauungsplan dazu erstellt. Nun soll ein Umlegungs- und Erschließungsverfahren eingeleitet werden, bei dem die Gemeinde möglichst schon vorher Eigentümerin der noch benötigten Grundstücke werden will. Bis zu zwei Jahren kann dieses Umlegungsverfahren dauern.