Zwei offenbar psychisch kranke Häftlinge haben in der Nacht von Sonntag auf Montag mehrere Gegenstände im Gefängniskrankenhaus auf dem Hohenasperg angezündet. Sie erlitten eine Rauchvergiftung.

Asperg - Zwei offenbar psychisch kranke Häftlinge haben in der Nacht von Sonntag auf Montag mehrere Gegenstände im Gefängniskrankenhaus auf dem Hohenasperg angezündet. Wie das baden-württembergische Justizministerium mitteilt, zog sich ein Wärter bei seinem Versuch, das Feuer zu löschen, eine Rauchgasvergiftung zu. Der Mann kam zur Behandlung ins Ludwigsburger Krankenhaus, konnte aber im Verlauf des Montags bereits wieder entlassen werden.

 

Drei weitere Mitarbeiter erlitten leichtere Rauchgasverletzungen, ebenso die beiden Brandstifter. Die akutpsychiatrische Station im Untergeschoss des Gefängniskrankenhauses, in der 19 Häftlinge untergebracht sind, musste evakuiert werden. Der Rettungsdienst war mit 31, die Feuerwehr mit 80 Einsatzkräften vor Ort. Die Flammen seien rasch gelöscht gewesen, berichtet das Polizeipräsidium. Zur Höhe des Sachschadens wurden am Montag unterschiedliche Angaben gemacht. Die Polizei sprach von einem niedrigen, das Ministerium von einem erheblichen Schaden.

Das Personal entdeckte das Feuer gegen 0.30 Uhr. Zwei Häftlinge hatten „vermutlich aus Unmut über nicht erhaltene Zigaretten“, so die Polizei, einen Nachtkasten vor ihre Zelle geschoben, eine Decke darauf platziert und diese angezündet. Die Männer sind 17 und 22 Jahre alt, ob sie mit einer Anklage rechnen müssen oder aufgrund ihrer psychischen Erkrankung schuldunfähig sind, ist noch unklar. „Wir ermitteln wegen des Verdachts auf versuchte Brandstiftung“, sagt Claudia Krauth, die Sprecherin der Stuttgarter Staatsanwaltschaft.

Es war nicht der erste Feuerwehreinsatz auf dem Hohenasperg in diesem Monat. Vor etwas mehr als zwei Wochen gab es einen kleinen Schwelbrand im Dachgeschoss von einem der Gebäude, der Grund war ein Kurzschluss. „Es handelt sich um zwei grundverschiedene Ereignisse“, betont Steffen Ganninger, der Sprecher des Justizministeriums. „Einmal ein technischer Defekt, jetzt Vorsatz.“ Ganz verhindern könne man solche Aktionen leider nie.

Mit welchen Mitteln die Häftlinge die Decke entflammt haben, ist ebenfalls noch unbekannt – aber da es sich um Raucher handelt, verfügten sie vermutlich über Feuerzeuge. „Es ist schlicht so, dass man niemandem ohne den Verdacht, dass er etwas Schlimmes plant, Gegenstände wie Feuerzeuge oder Streichhölzer wegnehmen darf“, sagt Ganninger. Das gelte auch für Rasierklingen. „Wir können nicht alles verbieten, die Gefangenen haben Grundrechte.“ Erst bei konkreten Anhaltspunkten für eine Straftat verfüge die Justiz über umfassende Eingriffsmöglichkeiten. „Ich gehe aber davon aus, dass es einen solchen Verdacht in diesem Fall nicht gab.“