Ein Bäckermeister aus dem Leonberger Altkreis muss wegen eklatanter Hygiene-Mängel 2700 Euro Geldstrafe bezahlen. Die Vorwürfe sind dem Angeklagten vor Gericht mehr als peinlich.

Die Richterin sprach von „außerordentlich massiven Hygiene-Mängeln“, die ihr in dieser Form bislang nicht untergekommen waren, dem Staatsanwalt „drehte sich der Magen um“: Wegen eklatanter Verstöße gegen das Lebensmittelgesetz ist ein Bäckermeister aus dem Altkreis nun am Leonberger Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro (90 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt worden. Trotz zweier Kontrollen der Lebensmittelüberwachung im August und September 2013 nach einer Anzeige sowie hoher Bußgelder von 1250 Euro und 1700 Euro hielt es der 48-Jährige nicht für nötig, die beanstandeten Missstände in seiner Backstube zu beseitigen. Das zeigte die Verhandlung vor dem Amtsgericht.

 

Denn auch bei ihrem dritten Besuch im vergangenen November bot sich den Kontrolleuren ein alarmierendes Bild: Die Lagerräume waren übersät mit Verpuppungsresten von Insekten, der Inhalt eines Sacks mit einer Basismischung für Lebkuchen bestand praktisch aus einem Gemenge von toten und lebenden Maden, Insektenkot und weiteren Rückständen eines Schädlingsbefalls, schilderten sie vor Gericht. Und während die Beamten tote Motten in den Mehlsilos entdeckten und neben völlig verdreckten Maschinen auf mehrere Zutaten stießen, deren Mindesthaltbarkeitsdatum weit überschritten war, stellten sie im Konditoreibereich der Bäckerei auch noch Gespinste und Spinnweben fest.

Der Bäckermeister, der neben der Backstube zwei weitere Verkaufsstellen mit insgesamt 30 Mitarbeitern unterhält, führte seine Versäumnisse auf die prekäre wirtschaftliche Situation zurück. „Aufgrund mehrerer Straßensperrungen im Zuge von Sanierungen im Bereich der Verkaufsstellen, die große Umsatzeinbußen mit sich brachten, erlebten wir in der Vergangenheit eine schwere wirtschaftliche Krise“, erklärte der Mann, der seit mehr als 20 Jahren Backwaren herstellt. Dies habe ihn nicht nur zu einem Personalabbau gezwungen, wodurch es nicht möglich gewesen sei, ein entsprechendes Reinigungsmanagement einzurichten. „Es gab auch kein Geld für die Anschaffung neuer Maschinen“, sagte der 48-Jährige, der im Dezember 2013 Insolvenz anmelden musste.

Dass der 48-Jährige die beiden ersten Kontrollen nicht als Anlass nahm, seine Backstube vorschriftsmäßig auf Vordermann zu bringen, darüber wunderte sich die vorsitzende Amtsrichterin Sandra De Falco. „Mit einer weiteren Visite der Lebensmittelüberwachung hätten Sie doch rechnen müssen“, sagte sie. Wenig Verständnis zeigte die Richterin außerdem für die Rechtfertigung des Angeklagten. „Auch wenn Sie in einer finanziell schwierigen Lage waren: Gerade in Sachen Hygiene hätten Sie nicht sparen dürfen.“

Trotz der Insolvenzanmeldung möchte der Bäcker seinen Betrieb künftig fortführen. Ein entsprechender Sanierungsplan wird dem Einzelunternehmer zufolge gegenwärtig ausgearbeitet. Und auch die beanstandeten Hygiene-Mängel seien mittlerweile behoben. „Wir haben Schädlingsmonitore angeschafft, die von einer Fremdfirma überwacht werden, zudem wurden Reinigungspläne erstellt, die Maschinen gereinigt und auch alle offenen Lebensmittel entsorgt“, berichtete der Mann, der auf der Anklagebank zugab, dass ihm die Vorwürfe „sehr peinlich“ waren. Dass er als Geschäftsführer seiner Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen sei, das habe er eingesehen. „Doch für die Zukunft ist die Einhaltung der Vorschriften gewährleistet“, versprach der 48-Jährige, der mit dem Urteil nicht als vorbestraft gilt.